Wir bewerten Ihr Fahrzeug neutral und ermitteln bei Bedarf den Wiederbeschaffungswert, ggf. den Restwert im KFZ-Schadengutachten.
Des Weiteren ermitteln wir für Käufer oder Verkäufer eines Gebrauchtwagens den aktuellen Marktwert, bzw. den Händlereinkaufs- und den Händlerverkaufspreis. Darüber hinaus können wir auch einen Wert aus der Vergangenheit ermitteln.
Gerne erstellen wir für Ihren Oldtimer bzw. Youngtimer ein Wertgutachten, um den Zeitwert und den Zustand zu dokumentieren. Die Gründe hierfür sind vielfältig, sei es zur Wertermittlung eines umgebauten Fahrzeuges oder im Falle eines Schadens als Nachweis für die Versicherung (Wichtig hierbei: Das Wertgutachten muss vor Schadeneintritt erstellt worden sein).
Für gewerblich genutzte Fahrzeuge kann ein Wertgutachten ebenfalls erforderlich sein als Nachweis für das Finanzamt.